Von den Kassen anerkannt
Bei diesen Diagnosen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Akupunktur unter bestimmten Voraussetzungen.
Therapieverfahren · Akupunktur
Bei chronischen Rückenschmerzen und Kniegelenksarthrose ist die Akupunktur eine wissenschaftlich anerkannte Zusatzbehandlung, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Dr. Andreas Kochs und Dr. Henrik Rode besitzen die Zusatzbezeichnung Akupunktur der Ärztekammer Nordrhein.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Akupunktur bei zwei Diagnosen: Kniegelenksarthrose und chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule. Üblich sind 10–15 Sitzungen, etwa zweimal pro Woche, mit je rund 30 Minuten Nadelverweildauer. Für weitere Beschwerden bieten wir Akupunktur als Selbstzahlerleistung (IGeL) an.
Die Beschwerden
Akupunktur ist ein Behandlungsverfahren, keine Erkrankung. Hier sehen Sie, wofür wir sie einsetzen – und was die Kassen übernehmen.
Bei diesen Diagnosen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Akupunktur unter bestimmten Voraussetzungen.
Für diese Beschwerden bieten wir Akupunktur als individuelle Gesundheitsleistung an.
Das Verfahren
Was Akupunktur ist, wie eine Behandlung abläuft und was sie kostet.
Die Methode
Akupunktur ist eine Behandlungsmethode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Feine Nadeln werden an definierten Punkten entlang der sogenannten Meridiane gesetzt. Ziel ist die Linderung von Schmerzen und die Förderung der körpereigenen Regulationsfähigkeit.
Für viele weitere Beschwerden bieten wir Akupunktur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an – mit derselben ärztlichen Qualifikation und Sorgfalt wie bei der Kassenleistung.
Dr. Kochs und Dr. Rode verfügen beide über die Zusatzbezeichnung Akupunktur der Ärztekammer Nordrhein. Dr. Rode ist zudem Mitglied der DÄGfA – Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur. Als Fachärzte verbinden wir schulmedizinische Diagnostik mit der Methode der TCM.
Behandlungsablauf
Ausführliche Diagnose und Aufklärungsgespräch.
Setzen von 10–20 feinen Nadeln an definierten Akupunkturpunkten.
Die Nadeln verbleiben ca. 30 Minuten.
2× pro Woche, in der Regel 10–15 Sitzungen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Akupunktur bei Kniegelenksarthrose und chronischen unteren Rückenschmerzen. Bei anderen Beschwerden ist eine Abrechnung als IGeL möglich. Wir klären die Kostenübernahme gerne im persönlichen Termin.
Stand: September 2026 · Inhaltlich verantwortlich: Dr. med. Andreas Kochs und Dr. med. Henrik Rode. Die Informationen ersetzen keine ärztliche Untersuchung.
FAQ
Die verwendeten Nadeln sind extrem fein. Die meisten Patientinnen und Patienten empfinden das Setzen als kaum spürbar bis leicht ziehend, nicht als schmerzhaft.
In der Regel finden 10 bis 15 Sitzungen statt, üblicherweise zweimal pro Woche.
Ja, bei Kniegelenksarthrose und chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Ja. Eine IGeL-Behandlung ist unabhängig davon möglich, ob eine Kassenindikation vorliegt.
Beim Schröpfen werden Saugglocken auf die Haut gesetzt, die einen Unterdruck erzeugen. Das fördert die Durchblutung und kann Muskelverspannungen lösen. Wir bieten Schröpfen ergänzend als IGeL an.
Akupunkturnadeln werden gezielt in schmerzhafte Muskelverhärtungen (Triggerpunkte) gesetzt und zusätzlich elektrisch stimuliert. Das kann die schmerzlindernde Wirkung verstärken. Auch diese Behandlung wird als IGeL angeboten.
Die Nadeln verbleiben etwa 30 Minuten; der gesamte Termin dauert inklusive Vor- und Nachbereitung etwas länger.
Dr. Andreas Kochs und Dr. Henrik Rode, beide mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur der Ärztekammer Nordrhein.
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