Auch im Rahmen der Notfall- und Erstversorgung von Arbeitsunfällen können wir Ihnen weiterhelfen.
Wir haben jedoch keine D-Arzt-Zulassung, d.h. eine Berechtigung zur Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen liegt nicht vor.
Wir haben jedoch keine D-Arzt-Zulassung, d.h. eine Berechtigung zur Weiterbehandlung von Arbeitsunfällen liegt nicht vor.
In unserer Praxis liegt ein Schwerpunkt in der Behandlung kinderorthopädischer Krankheitsbilder:
Anschliessend wechselte er an die Orthopädische Abteilung der RWTH Aachen unter Prof. R. Forst, ebenfalls mit dem Schwerpunkt Kinderorthopädie. Nach Wechsel des Ordinariats an Prof. Niethard setzte er seine Tätigkeit als Oberarzt mit Schwerpunkt Kinderorthopädie weiter fort. Ende 1997 erfolgte der Wechsel an das Institut St. Pierre in Palavas-les-Flots, Frankreich, (Aussenstelle der Universitätklinik Montpellier, Bereich Kinderorthopädie, Prof. A. Dimeglio) im Rahmen eines Stipendiums der Deutschsprachigen Vereinigung für Kinderorthopädie. Hier erlangte er auch das Universitätsdiplom Kinderorthopädie (Diplôme d’université: Orthopédie pédiatrique & pathologie infantile de l’appareil locomoteur (Universität Montpellier)) Im Jahr 2000 kehrte er nach Aachen an die Universitätsklinik zurück um unter der Leitung von Prof. Niethard bis 2004 (Eintritt in unsere Gemeinschaftspraxis) weiter als Oberarzt mit Schwerpunkt Kinderorthopädie tätig zu sein. Im Jahr 2006 erlangte er die neugeschaffene Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie vor der Ärztekammer Nordrhein. |
Die Akupunktur stellt einen weiteren Schwerpunkt in der Behandlung orthopädischer Krankheitsbilder in unserer Praxis dar.
Seit ungefähr 3500 Jahren ist die Akupunktur bekannt. Durch den Einstich mit den sehr feinen Akupunkturnadeln an definierten Akupunkturpunkten auf den sog. Bahnen der Lebensenergie (Meridianen) können Störungen des Energieflusses im Körper beeinflusst werden. Hierzu werden zweimal pro Wochen zwischen 10 - 20 Akupunkturnadeln eingebracht, welche für ca. 30 Minuten verbleiben. In der Regel werden 10 bis 15 Anwendungen durchgeführt Aufgrund ihrer nachgewiesen Effektivität bei gleichzeitig weitgehender Nebenwirkungsfreiheit wurde diese alternative Behandlungsmethode im Jahr 2007 von den gesetzlichen Krankenkassen bei ausgewählten Indikationen in den Leistungskatalog aufgenommen und kann gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Herr Dr. Kochs und Herr Dr. Rode verfügen über das A-Diplom für Akupunktur, und besitzten die Zusatzbezeichnung Akupunktur der Ärztekammer Nordrhein. Hierdurch sind wir in der Lage, diese Therapiemethode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) anzuwenden und auch gegenüber den Krankenkassen abzurechnen. Die Akupunktur wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei Erkrankungen der Kniegelenke (Kniegelenksarthrose) und der Lendenwirbelsäule (chronische untere Rückenschmerzen) übernommen. Genaueres diesbezüglich erklären wir Ihnen gerne im Rahmen eines Untersuchungstermins. |